Seit 1999 ist das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatleute und ehemals Selbständige in Deutschland möglich.

Wir zeigen auf, wie Sie mit dem Insolvenzverfahren die Schuldenfreiheit erreichen können, um danach einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten.

Im außergerichtlichen Einigungsversuch versuchen wir mit den Gläubigern eine Einigung zu erreichen. Ist keine Einigung mit den Gläubigern möglich kann der Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt werden.

Das Insolvenzverfahren dauert drei Jahre.

Ein Insolvenzplan kann den Gläubigern vorgelegt werden, wenn durch Dritte, z. B. Familienangehörige, Geld zur Verfügung gestellt werden kann. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger diesem Insolvenzplan zu, ist eine wesentliche Verkürzung des Verfahrens möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie hier Broschüre des Bundesministeriums zum Insolvenzverfahren

Unsere Leistungen für Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren als „geeignete Stelle“:

Informationen über:

  • Voraussetzungen
  • Phasen des Ablaufs
  • Verfahrenskosten
  • Versagensgründe
  • Obliegenheiten
  • Abtretung an den Treuhänder und Kosten für den Treuhänder
  • Ausgenommene Forderungen

Prüfung der Voraussetzungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung unter:

  • Rechtlichen,
  • wirtschaftlichen und
  • persönlichen Gesichtspunkten

Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs, unter Berücksichtigung der Bedingungen des Insolvenzverfahrens.

  • Ermittlung und Prüfung der Gläubigerforderungen
  • Erstellung eines Regulierungsplans
  • Führung der Verhandlungen mit den Gläubigern im Sinne des außergerichtlichen Regulierungsplans
  • Begleitung und Betreuung des Schuldners bei Einhaltung des außergerichtlichen Vergleichs
  • Ausstellen der Bescheinigung beim Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs.

Hilfestellung bei der Antragstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung.

  • Erstellung von Gläubiger- und Forderungsverzeichnis – für außergerichtlichen Einigungsversuch bzw. ausschließlich für InsO-Verfahren
  • Erstellen eines Einkommens- und Vermögensverzeichnisses
  • Erstellen eines Schuldenbereinigungsplans unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Plans auf die Sicherheiten der Gläubiger

Begleitung im gerichtlichen Verfahren:

  • Unterstützung beim Schriftverkehr mit dem Insolvenzgericht
  • Unterstützung der Feststellung der Forderungen
  • Unterstützung bei persönlichen und sonstigen Problemlagen während des Verfahrens